Gewinnspielregeln

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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der G & G Medien Funkhaus GmbH (Antenne Zweibrücken 91.6):

§ 1 · Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

§ 2 · Antenne Zweibrücken 91.6 darf Name und aufgezeichnete Äußerungen des Mitspielers unbegrenzt für sich und seine Werbezwecke verwenden. Der Hörer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von Antenne Zweibrücken 91.6 ab.

§ 3 · Um allen Hörern dieselbe Chance zu geben, bei telefonischen Gewinnspielen durchzukommen, verwendet Antenne Zweibrücken 91.6 ggf. eine einheitliche Telefonnummer, die mit der Zahlenfolge 01378 beginnt. Ein Gespräch über diese Telefonnummern kostet einheitlich 50 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom (abweichender Mobilfunktarif, bitte beim Anbieter erfragen!). Aus statistischen Gründen kann auch dann die Telefongebühr anfallen, wenn kein Gewinnergespräch geführt wird. Hiermit ist der Mitspieler einverstanden.

§ 4 · Zu gewinnen ist der jeweils von Moderatoren oder anderen Sprechern im Programm ausgelobte und bezeichnete Preis. Weiterführende Leistungen wie z.B. Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen usw. sind nur dann im Preis inbegriffen, wenn diese Leistungen bei der Verlosung / beim Gewinnspiel im Programm von Antenne Zweibrücken 91.6 (oder auf www.antenne-zweibrücken.de) genannt wurden.

§ 5 · Mitarbeiter von Antenne Zweibrücken 91.6 und den Kooperationspartnern des Gewinnspiels sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 6 · Antenne Zweibrücken 91.6 ist bemüht, stets technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Jedoch kann aus evtl. auftretenden technischen Problemen oder versehentlich falschen Aussagen der Moderatoren kein Anspruch des Teilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

§ 7 · Preise von Gewinnspielen auf Antenne Zweibrücken 91.6 werden häufig von Drittfirmen und Kooperationspartner gesponsert und von diesen Sponsoren nach dem Spiel selbst zugestellt. Antenne Zweibrücken 91.6 kann deshalb keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung übernehmen. Antenne Zweibrücken 91.6 kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, falls ein Sponsor zahlungsunfähig wird oder mit der Gewinnzusage in Verzug gerät.

§ 8 · Gewinne werden bei Gewinnspielen nicht an Personen ausgeschüttet, welche nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben und bei Gewinnspielsendungen nur an volljährige Personen. Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit Antenne Zweibrücken 91.6 keine Haftung übernimmt.

§ 9 · Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat und / oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.

§ 10 · Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist.

§ 11 · Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Bei mehreren richtigen Antworten o.ä. entscheidet das Los. Gewinner werden schriftlich oder telefonisch über den Gewinn benachrichtigt.

§ 12 · Im Gewinnfall sind wir berechtigt den Gewinnernamen, den Wohnort des Gewinners sowie jegliche Fotos der Gewinnübergabe zu veröffentlichen. Dies erfolgt in der Regel sowohl im Radio als auch auf den offiziellen Social-Media-Kanälen.